Fines
Bußgelder und Knöllchen aus Italien
Widersprüche und Inkasso-Unternehmen
LAVVIT-Italien-Anwälte beraten und vertreten Sie bei Bußgeldern und „Knöllchen“ aus Italien; damit nach bei Verkehrsverstößen in Italien bei denen Deutsche, Österreicher und Schweizer auf der Autobahn durch das System Tutor geblitzt oder auf Landstraßen und in Städten von herkömmlichen Blitzern bei Verkehrsverstößen erwischt worden sind.
Aufgrund des EU-Vollstreckungsabkommens, dem auch Italien beigetreten ist, können italienische Bußgelder und Geldstrafen auch in Deutschland vollstreckt werden. In Italien können die Strafen auch direkt von der Polizei vollstreckt werden. Deshalb sind unbedingt Rechtsmittel durch LAVVIT-Italien-Anwälte gegen Bußgelder und Geldstrafen einzulegen.
Bußgeldverfahren in Italien
Grundsätzlich werden italienische Bußgelder per Einschreiben mit Rückschein ausgestellt und müssen dem Verkehrssünder 360 Tage nach dem Verkehrsverstoß zugehen. Absender ist der Präfekt, eine Polizeibehörde oder ein nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen beliehenes Unternehmen, das im Auftrag des italienischen Staates handelt. Ab Zustellung ist das 60 Tage Zeit Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss in italienischer Sprache eingelegt werden. Wird der Widerspruch bei der falschen Behörde oder in deutscher Sprache eingelegt, gilt er als nicht eingelegt. Auch die Klärung der Rechtslage und die Formulierung des Widerspruchs ist häufig schwierig und wird ohne Anwalt kaum möglich sein. LAVVIT-Italien-Anwälte stehen hier zur Seite und prüfen jeden Fall aufmerksam.
Gerichtliche Vertretung im Bußgeldstreit
Die meisten Widersprüche bleiben immer noch unbeantwortet. Entweder sparen sich die italienischen Behörden die Antwort oder die Widersprüche bleiben in den Aktenschränken liegen und die Sache verjährt. Trotzdem werden auch immer mal wieder Widersprüche von den italienischen Behörden zurückgewiesen. Dann vertreten LAVVIT-Italien-Anwälte ihre Mandanten vor dem zuständigen Friedensrichter.
Mahnschreiben deutscher Inkasso-Unternehmer
Ohne dass ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, erhalten deutsche Italienfahrer oft Mahnschreiben deutscher Inkasso-Unternehmen wie ETI-Experts oder der Eurotreuhand. In diesem Fall schreiben LAVVIT-Italien-Anwälte die Inkasso-Unternehmen an und lassen sich die Bußgeldakte schicken. Je nach Sachlage kann nun ein Widerspruch sinnvoll sein.