Strafrecht - Strafverteidigung in Italien

LAVVIT-Strafverteidiger sprechen italienisch und können Sie optimal vertreten.

Wenn Ihnen in Italien vorgeworfen wird, mit dem Gesetz in Konflikt gekommen zu sein, brauchen Sie einen guten Verteidiger, den „Penalista“. Wie in keinem anderen Rechtsgebiet kommt es im Strafrecht auf das Vertrauen zwischen Mandanten und Rechtsanwalt an. Deshalb muss der Verteidiger Sie in Ihrer Muttersprache verstehen. Wir vertreten Sie vor italienischen Gerichten in ganz Italien und sprechen Ihre Muttersprache: Deutsch oder Italienisch.

LAVVIT übernimmt die Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens: von Ermittlungsverfahren bis zur Strafvollstreckung.

Die Verteidigung wird auch in besonderen Verfahren wie beim „Patteggiamento“, abgekürzten Verfahren oder im Strafbefehlsverfahren angenommen.

LAVVIT-Strafverteidiger vertreten Sie in Italien bei Straftaten gegen:

  • die persönliche Ehe wie Verleumdung, Beleidigung, etc.

  • das Vermögen wie Betrug, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Urkundendelikte.

  • die körperliche Unversehrtheit wie Körperverletzung, Totschlag, Mord.

  • die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetz wie Besitz, Handel und Einfuhr mir Rauschmitteln.