Von der Gesellschaftsgründung bis zu Gesellschafterstreitigkeiten

Gesellschaftsrecht

LAVVIT berät im Gesellschaftsrecht

LAVVIT berät und vertritt Unternehmer in Fragen des deutschen Gesellschaftsrechts. Das beginnt mit der Wahl der Gesellschaftsform: Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Und der Gründung einer Gesellschaft. Wenn sich im Laufe des operativen Geschäfts gesellschaftsrechtliche Fragen oder Änderungswünsche bezüglich des Gesellschaftsvertrages ergeben, beraten wir die Gesellschafter. Bei gesellschaftsrechtlichen Gerichtsprozessen, insbesondere auch im Falle des Gesellschafterstreits, übernehmen wir die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung. Unsere Partner-Steuerberater übernehmen die steuerrechtliche Beratung und auch die Buchhaltung.

Gründung einer Gesellschaft

Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform lässt sich jeweils nur individuell beantworten. Ausschlaggebend sind der Unternehmenszweck und die Interessen der Gesellschafter. Steuerliche Fragen sind in diesem Stadium in der Regel zweitrangig.

Wir beraten Sie bei der Gründung von Personengesellschaften:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft genannt

  • Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

  • Kommanditgesellschaft (KG)

  • GmbH & Co KG

Wir beraten Sie bei der Gründung von Kapitalgesellschaften:

  • Unternehmergesellschaft (UG) – haftungsbeschränkt –Limited (Ltd.)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Aktengesellschaft (AG)

Individuelle Beratung

Im Gegensatz zu Unternehmensgründungen, die oft allein durch Steuerberater mit einem Formular aus der Schublade zu einem wenig günstigeren Preis erfolgen, berät LAVVIT Unternehmer komplett: Wir arbeiten einen individuellen Gesellschaftsvertrag aus. Denn die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen in BGB, HGB oder GmbHG, regeln grundsätzliche Fragen der einzelnen Gesellschaften. Trotzdem können und müssen in den Gesellschaftsvertrag sehr oft auch Klauseln aufgenommen werden, die den spezifischen Bedürfnissen eines einzelnen Unternehmens und seiner Gesellschafter gerecht werden: Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse, Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung, erbrechtliche Nachfolgeklauseln, familienrechtliche Bestimmungen, etc.

Deshalb besprechen wir auch die familien- und erbrechtlichen Auswirkungen. Ehe- und Erbschaftsverträge sowie Testamente müssen neu entworfen oder abgeändert werden, um die Gesellschafter- oder Gesellschaftsinteressen bei Scheidung oder Tod eines Gesellschafters zu schützen.

Im Laufe eines Gesellschaftslebens kann es auch nötig sein, den Gesellschaftsvertrag an neue Erfordernisse der Gesellschafter oder des Marktes anzupassen. Oder die Gesellschaft muss in eine andere Gesellschaftsform umgewandelt werden.

Nach der Gründung stehen wir Ihnen auch in anderen rechtlichen Fragen, insbesondere im Arbeits- und (internationalen) Handels- und Vertragsrechts zur Seite.