Markenrecht

Markenrecht

Anwälte für Markenschutz und Markenrecht in Deutschland.

LAVVIT- berät bei Wahl der Marke, schützt die Marke, und verteidigt die Marke.

Marken machen Unternehmen groß und sind manchmal mehr wert als das Unternehmen selbst.

Beratung bei Wahl der Marke

Deshalb muss auf die Marke schon bei Gründung eines Unternehmens oder vor dem Markteinstieg bedacht werden. LAVVIT hilft bei der Wahl der Marke, denn nicht jeder noch so geistreiche Unternehmens- oder Produktname ist nach Markenrecht schützenswert. Und was der eine darf, darf der andere noch lange nicht: Ein Apfelhändler kann nicht die Marke „Apfel“ führen, während ein Computerproduzent sich „Apfel“ nennen darf.

Eintragung der Marke in Markenregister

Erst nach gründlicher Prüfung des Markenrechts trägt LAVVIT Ihre Marke in nationale, europäische und internationale Register wie dem Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) ein. Die Markenrecherche zu Beginn ist wichtig, um zu verhindern, dass durch die neue Marke in Markenrechte Ihrer Konkurrenten eingegriffen wird und deren Rechtsanwälte Ihrer Marke schnell den Garaus machen. LAVVIT wägt ab, ob eine Wortmarke oder eine Bildmarke – wie ein Logo – einzutragen ist. Manchmal kann ist eine Wortmarke nicht eintragungsfähig, während ein Schriftzug oder ein Logo durchaus Markenschutz erlangen kann.

Markenpflege und Recherche von Markenverstößen

Markenpflege

Die Pflege der Marke ist für Ihr Unternehmen lebenswichtig. LAVVIT recherchiert regelmäßig, ob Markenverstöße von Mitbewerbern und Eingriffe in Ihr Markenrecht vorliegen, die versuchen durch ähnliche Marken Ihre potenziellen Kunden abzuwerben.

Markenstreit und Markenprozess

Ergibt die regelmäßige Markenrecherche einen Verstoß eines Konkurrenten in Ihr Markenrecht, mahnt LAVVIT den Mitbewerber ab und versucht eine außergerichtliche Lösung zu finden. Scheitert dies an der fehlenden Kooperationsbereitschaft des Mitbewerbers, wird LAVVIT Ihr Markenrecht gerichtlich im Prozess durchsetzen. Wenn es schnell gehen muss, wird LAVVIT auch im Markenrecht mit den Instrumenten des einstweiligen Rechtsschutzes angreifen.