Anwalts-Honorare für Deutschland und Italien

Die Kanzlei LAVVIT spricht mit Ihnen vor Mandatsübernahme ab, wie das Honorar berechnet werden soll. Es  gibt vier unterschiedliche Abrechnungsmodi:

  • deutsches Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

  • italienische Tariffa forense bei gerichtlichem Tätigwerden in Italien

  • Steuerberatervergütungsordnung

  • Stundenhonorar

  • Pauschalhonorar, wie etwa bei Immobilienkauf in Italien

  • Erfolgshonorar.

Unsere Kunden schätzen es, wenn wir ihnen ein klares Angebot machen.

Rufen Sie uns an +49 (0)89 255 49 59 70,

schreiben Sie uns an info@lavvit.com,

oder kontaktieren Sie uns direkt hier: