Italienisches Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht

Italien: Testament, Erbschaft und Erbschaftssteuererklärung/“Successione“ 

LAVVIT-Italien-Rechtsanwälte beraten Sie in allen deutsch-italienischen Erbrechtsfällen und bei der Abfassung von Testamenten, sowie bei allen erbschaftssteuerrechtlichen Fragen. Grundsätzlich gilt nach der europäischen Erbschaftsverordnung das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und das ist nicht die italienische „Residenza“.

Testament für Deutschland und Italien

Mandanten, die in Deutschland und Italien zuhause sind, müssen bei der Abfassung ihres Testamentes aufpassen. Nach der europäischen Erbschaftsverordnung kann der Erblasser in bestimmten Fällen deutsches oder italienisches Erbrecht wählen. Die Testamente müssen die deutschen Pflichtteilsquoten oder das italienische echte Pflichtteilserbrecht berücksichtigen.

Der deutsch-italienische Erbfall

Im Erbfall prüfen LAVVIT-Italien-Anwälte, ob deutsches oder italienisches Erbrecht anwendbar ist. Selbst wenn deutsches Erbrecht anwendbar ist, kann steuerlich italienisches Erbschafts-Steuerrecht neben dem deutschen Steuerrecht anwendbar sein, insbesondere falls der Verstorbene Immobilien in Italien hinterlassen hat.

LAVVIT-Italien-Rechtsanwälte wickeln deutsch-italienische Erbschaften ab, kommunizieren mit anderen Erben oder Vermächtnisnehmern, Banken, Versicherungen etc. Während in Deutschland die Universalsukzession des Erben mit dem Tode des Erblassers eintritt, muss nach italienischem Recht das Erbe expressis verbis beim Notar oder durch konkludentes Handeln angenommen werden. Welche Variante sinnvoll ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, die Erbschaft mit der Beschränkung der Haftung auf den Nachlass anzunehmen (in Deutschland undenkbar). Die Ausschlagung einer Erbschaft.

Erbschaftssteuererklärung für Italien – die „Successione“

LAVVIT-Rechtsanwälte machen für ihre Mandantschaft gegenüber dem italienischen Fiskus die Erbschaftssteuererklärung (successione). Die Successione muss innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers erfolgen, ansonsten drohen Verzugszinsen und -strafen. Gleichzeitig wird die Umschreibung von Immobilien beantragt.  

Italienisches Erbrecht

Wer Erbe wird, ergibt sich aus Gesetz oder Testament. Das italienische Erbrecht schränkt die Testierfreiheit des Erblassers jedoch zugunsten der Kinder und des Ehegatten stark ein, diese genießen ein echtes Pflichtteilsrecht. Gesetzliche Pflichtteilsrecht-Erben sind die Kinder und der Ehegatte des Erblassers. Daneben kann nur ein sehr kleiner Teil per Testament vererbt werden. Erbverträge sind nicht erlaubt. 

Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, gilt folgendes: Bleiben ein Kind und eine Ehefrau zurück, erben sie zu gleichen Teilen. Hinterlässt der Erblasser mindestens zwei Kinder, erbt die Ehefrau immer ein Drittel; die Kinder teilen die verbleibenden zwei Drittel unter sich auf. Beim kinderlosen Erblasser erbt die Ehefrau die gesamte Erbschaft. Beim unverheirateten und kinderlosen Erblasser erhalten die nächsten Angehörigen das Erbe in gleichen Teilen.

Hat der Erblasser jedoch ein Testament hinterlassen, in dem Dritte bedacht werden, so gilt: Ehegatten und Kind erhalten als echtes Pflichtteilsrecht mindestens je ein Drittel der Erbschaft, bei Erben des Ehegatten und mehreren Kindern, erhalten die Kinder mindestens die Hälfte und der Ehegatte mindestens ein Viertel; bleibt nur ein Kind zurück beträgt die Mindest-Erbschaft die Hälfte des Vermögens, bleiben mehrere Kinder zurück erhalten sie gemeinsam mindestens zwei Drittel.