Bussgeldbescheid oder Strafzettel aus Italien? Anwalt hilft!

Bussgeld

Bußgeldbescheid oder Strafzettel aus Italien oder Geldbuße einer italienischen Gemeinde: LAVVIT-Der Italien-Anwalt berät und vertritt Sie bei Bußgeld-Bescheiden, Geldbußen und Strafzetteln aus Italien oder bei Forderungen von ETI-Experts oder der Eurotreuhand; und damit nach Verkehrsverstößen in Italien, bei denen Deutsche, Österreicher und Schweizer auf der Autobahn durch das System Tutor geblitzt oder auf Landstraßen und in Städten von herkömmlichen Blitzern bei Verkehrsverstößen erwischt worden sind.

Aufgrund des EU-Vollstreckungsabkommens, dem auch Italien beigetreten ist, können italienische Bußgelder und Geldbußen in Deutschland vollstreckt werden. In Italien können die Strafen sogar direkt von der Polizei vollstreckt werden. Deshalb sind unbedingt Rechtsmittel, meist ein Widerspruch (ricorso), durch LAVVIT-Italien-Anwälte gegen so genannte Strafzettel, also Bußgelder und Geldstrafen, einzulegen.

Bußgeldverfahren in Italien

Grundsätzlich müssen italienische Bußgelder (Strafzettel)durch eine deutsche Behörde zustellt werden und dem Empfänger spätestens 360 Tage nach dem Verkehrsverstoß zugehen. Absender ist der Präfekt, eine Polizeibehörde oder ein nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen beliehenes Unternehmen, das im Auftrag des italienischen Staates handelt. Schon bei der Zustellung unterlaufen den italienischen Behörden häufig Fehler etwa bei Fristüberschreitung oder lapidarer Zustellung mit Einschreiben. Ab Zustellung ist 60 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss in italienischer Sprache eingelegt werden. Wird der Widerspruch bei der falschen Behörde oder in deutscher Sprache eingelegt, gilt er als nicht eingelegt. Die Klärung der Rechtslage und die Formulierung des Widerspruchs ist häufig schwierig und wird ohne Anwalt kaum möglich sein. LAVVIT-Italien-Anwälte stehen hier zur Seite und prüfen jeden Fall aufmerksam.

Gerichtliche Vertretung im Bußgeldstreit

Die meisten Widersprüche bleiben immer noch unbeantwortet. Entweder sparen sich die italienischen Behörden die Antwort oder die Widersprüche bleiben in den Aktenschränken liegen und die Sache verjährt. Trotzdem werden auch immer mal wieder Widersprüche von den italienischen Behörden zurückgewiesen. Dann vertreten LAVVIT-Italien-Anwälte ihre Mandanten vor dem zuständigen Friedensrichter. 

Mahnschreiben deutscher Inkasso-Unternehmer

Ohne dass ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, erhalten deutsche Italienfahrer oft Mahnschreiben deutscher Inkasso-Unternehmen wie ETI-Experts oder der Eurotreuhand. In diesem Fall schreiben LAVVIT-Italien-Anwälte die Inkasso-Unternehmen an und lassen sich die Bußgeldakte schicken. Je nach Sachlage kann nun ein Widerspruch sinnvoll sein.

FAQ

Sind Strafzettel oder Bußgeld-Bescheide aus Italien ein Fake?

Italien ist ein Rechtsstaat mit einer rigiden Straßenverkehrsordnung. Verkehrsverstöße werden mit deftigen Bußgeldern geahndet. Die wenigsten Schreiben an Verkehrsteilnehmer aus anderen Staaten sind Fakes. Ob ein gefakter Strafzettel vorliegt, kann aber nur ein spezialisierter Rechtsanwalt entscheiden.

 

Warum bekommt man im Zusammenhang mit Strafzetteln oder Bußbescheiden aus Italien Post von deutschen Inkasso-Unternehmen wie ETI-Experts oder der Euro-Treuhand?

Viele italienischen Gemeinden haben die deutschen Inkasso-Unternehmen ETI-Experts oder die Euro-Treuhand beauftragt, italienische Bußgelder in Deutschland einzuziehen. Das ist illegal, trotzdem muss man Schreiben dieser Inkasso-Unternehmen unbedingt ernstnehmen und sollte sich anwaltlich beraten lassen.

 

Ist die Nivi Credit aus Italien seriös? Darf die Nivi Credit Bußgeldbescheide zustellen?

Die Nivi Credit aus Florenz ist von einigen toskanischen Gemeinde mit Sondervollmacht ausgestattet worden und darf nach italienischen Recht Bußgeldbescheide zustellen und Bußgelder kassieren. Trotz ist das nicht eu-rechtskonform und Bußgeldbescheide können erfolgreich abgewehrt werden.

 

Kann man sich gegen Strafzettel oder Bußbescheide aus Italien wehren?

Selbstverständlich kann man sich gegen Strafzettel oder Bußbescheide aus Italien wehren. Dazu muss man einen so genannten „Ricorso“ in italienischer Sprache bei der zuständigen Behörde einreichen.

 

Welche Erfolgschancen hat ein Einspruch gegen Strafzettel oder Bußbescheide aus Italien?

Der Erfolg gegen Strafzettel oder Bußbescheide aus Italien hängt von der richtigen Begründung ab. Das kann nur ein auf italienisches Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt einschätzen, grundsätzlich sind die Erfolgschancen aber sehr hoch, da sehr viele italienische Bußgeldbescheide unter eklatanten Formmängel leiden und deshalb unwirksam sind.

 

Zahlt die deutsche Rechtsschutzversicherung einen Einspruch gegen Strafzettel oder Bußbescheide aus Italien?

Wenn Sie in Deutschland einen Verkehrs-Rechtsschutz besitzen, muss die Rechtsschutzversicherung auch die Anwaltskosten für Rechtsmittel gegen Verkehrsverstöße in anderen EU-Mitgliedstaaten übernehmen.

 

Kann man selbst einen Einspruch gegen Strafzettel oder Bußbescheide aus Italien einlegen, oder sollte man das einem Anwalt überlassen?

Der Einspruch gegen Strafzettel oder Bußgeldbescheide aus Italien muss in italienischer Sprache erfolgen, einer bestimmten Form genügen und aus dem italienischen Recht bzw. der Rechtsprechung italienischer Obergerichte begründet sein.  Das kann nur Rechtsanwalt, der auf italienisches Verkehrsrecht spezialisiert ist.

 

Viele Strafzettel und Bußgeldbescheide werden nach Durchfahren einer Zona traffico limitato (ZTL) erlassen. Was ist eine ZTL?

ZTL bedeutet „zona traffico limitato“, verkehrsberuhigte Zone. In diesem Bereich dürfen nur Anlieger und der öffentliche Verkehr fahren. Liegt ein Hotel in einer ZTL kann der Gast aber vor Ankunft (!) durch das Hotel eine Erlaubnis beantragen, die ZTL durchfahren zu können.

 

Sind Bußgelder aus Italien in Deutschland vollstreckbar?

Ja, auch Bußgelder aus Italien können in Deutschland vollstreckt werden. Da die meisten italienischen Bußgelder aber an Formmängel leiden, kann bei rechtzeitiger Einschaltung eines Anwalts für italienisches Verkehrsrecht Zahlung und Vollstreckung abgewehrt werden.

 

Wer haftet bei Bußgeldern oder Strafzettel aus Italien, der Fahrer oder der Halter?

Nach italienischem Straßenverkehrs-Recht haften sowohl Fahrer als auch Halter. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, haftet der Halter.

 

Werden neben dem Erlass von italienischen Bußgeldern auch Punkte in Flensburg eingetragen?

Die EU kennt noch keine einheitliche Verkehrssünder-Kartei. Für Verkehrsverstöße in Italien werden in der deutschen Kartei keine Punkte eingetragen. Aber Achtung: Ausländischen Verkehrssündern werden Punkte in der italienische Verkehrssünder-Kartei eingetragen.

 

Verjähren Bußgeldbescheide aus Italien in 360 Tagen?

Grundsätzlich verjähren italienische Bußgeldbescheide innerhalb von 360 Tagen. Verjährungsbeginn ist aber nicht der Tag des Verkehrsverstoßes, sondern der Tag der Abgabe an die zustellende Behörde. Deshalb ist die Frage der Verjährung oft unklar, und kann nur mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden.

 

Was geschieht, wenn das italienische Bußgeld nicht gezahlt wird?

Das Bußgeld verdoppelt sich, wenn es nicht innerhalb von 60 Tagen gezahlt wird. Wer aber innerhalb von fünf Tagen zahlt erhält einen „Rabatt“ in Höhe von 30 Prozent.  

 

Wie lange können rechtswirksame italienische Bußgelder vollstreckt werden?

Die Verjährung der Vollstreckung von italienischen Bußgeldern beträgt fünf Jahre.

 

Was ist zu tun, wenn man eine Zahlungsaufforderung einer italienischen Behörde erhält, aber noch keinen Bußgeldbescheid aus Italien erhalten hat?

Immer öfter verschicken die italienischen Gemeinden Zahlungsaufforderungen wegen eines Verstoßes gegen die italienische Straßenverkehrsordnung ohne dass ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Diese bloßen Zahlungseinladungen sollten aufgehoben, aber nicht bezahlt werden.

 

Geldbußen, Knöllchen, Strafzettel aus Italien, Forderungen von ETI-Experts oder Eurotreuhand aus Italien abwehren!