Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht

LAVVIT berät bei Testament und Nachlass in Deutschland

Der Tod ist (auch) rechtlich nicht das Ende: Schon vorher sollte die Vermögensnachfolge und der Nachlass des Verstorbenen geregelt werden. LAVVIT-Erbrechts-Anwälte helfen dabei: Bei der Abfassung des Testaments und im Erbfall bei der Durchsetzung des Erbes.

Das deutsche Erbrecht gilt für alle Erbschaftsfälle, wenn der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Die Staatsangehörigkeit spielt für das Erbrecht keine Rolle mehr, sondern allein der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. Das deutsche Erbrecht gilt damit sowohl für Deutsche, EU-Bürger wie Italiener oder Franzosen als auch für Nicht-EU-Bürger wie Albaner oder Russen, vorausgesetzt sie lebten dauerhaft in Deutschland.

Damit ergeben sich auch für alle Italiener in Deutschland daher ganz neue Möglichkeiten ihren Nachlass zu regeln: Das deutsche Erbrecht gibt dem Erblasser vielmehr Rechte als das italienische Erbrecht. Der Nachlass kann durch einzelnes oder gemeinschaftliches Testament, durch Erbvertrag oder Zuwendungen auf den Todesfall oder Vermächtnisse geregelt werden. Sie sind nicht mehr an die gesetzliche Erbfolge gebunden, und können etwa Kinder übergehen und direkt an die Enkelkinder vererben oder an die Lieblings-Nichte.

Die gesetzliche Erbfolge

Gesetzliche Erben der so genannten ersten Ordnung, also Vorberechtigte, sind die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge (Erbschaft nach Stämmen). Hinterlässt der Erblasser keine Kinder, erben dessen Eltern bzw. deren Abkömmlinge (Erben zweiter Ordnung). Erben dritter und vierter Ordnung sind die Großeltern und Urgroßeltern bzw. deren Abkömmlinge. Daneben ist der Ehepartner des Erblassers automatisch Erbe und erhält aus unterschiedlichen Regelungen mindestens die Hälfte des Erbes sowie die Haushaltsgegenstände und Hochzeitsgeschenke.

Testament

Der Erblasser kann in Deutschland seinen Nachlass unabhängig von dem Gesetz nach seinem freien Willen regeln. Das gesetzliche Pflichtteilsrecht beschränkt ihn nur noch wenig. Das Testament muss handschriftlich erfolgen und mit Datum und Unterschrift versehen werden. Ansonsten entfaltet es keine Rechtswirkung. LAVVIT berät bei der Formulierung von Testamenten. Im Zweifelsfalle können nämlich zahlreiche gesetzliche Auslegungsregeln zu einer ganz anderen Erbverteilung führen als es der Erblasser wollte. Anwaltliche Beratung ist hier unerlässlich.

Vermächtnis

Der Erblasser kann auch ein Vermächtnis anordnen. Damit verpflichtet er die Erben, dem durch das Vermächtnis Begünstigten einen bestimmten Gegenstand, einen Geldbetrag, eine Forderung oder Ähnliches herauszugeben. Da es ist nicht einfach zu formulieren ist, ob eine Person Erbe oder Vermächtnisnehmer werden soll, hilft LAVVIT bei der Formulierung.

Gemeinschaftliches Testament

Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament, ein sogenanntes Berliner Testament, formulieren, das heißt, sie können in einem einzigen Testament über ihren gesamten gemeinsamen Nachlass verfügen. Der überlebende Ehepartner ist dann daran gebunden und kann nach dem Tod des Erstverstorbenen die gemeinsamen Verfügungen nicht mehr aufheben. Meist wird bestimmt, dass der Überlebende Alleinerbe wird und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des letztversterben Ehegatten erben. Das gemeinschaftliche Testament ist allerdings nur bei kleinen Vermögen ratsam, da zwei erbschaftsteuerliche Vorgänge für ein Vermögen entstehen. Liegt das Vermögen nicht bei jedem Erbfall unter den steuerlichen Freigrenzen, rät LAVVIT von dieser Testamentsform ab. LAVVIT prüft mit den Mandanten, ob ein gemeinschaftliches Testament sinnvoll ist und hilft auch hier bei der Formulierung, erklärt die Folgen und zeigt im Einzelfall alternative Erbgestaltungen auf.

Ausländern aus dem romanischen Rechtskreis, also Italiener, Franzosen oder Spaniern, ist ein solches Testament nicht anzuraten. Versterben sie in ihrer Heimat, wird das gemeinschaftliche Testament nichtig sein.

Erbvertrag

Eine, besonders für EU-Ausländer ratsame Form der Nachlassregelung ist der Erbvertrag. Darin können mindestens zwei Personen gemeinsam über ihr Vermögen verfügen. Der Erbvertrag wird vor einem Notar errichtet. Inhalt können nur Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen sein. Der Erbvertrag wird von allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. LAVVIT arbeitet mit seinen Mandanten einen gemeinsamen Erbvertrag aus.

Pflichtteil

Nach deutschem Recht können Kinder, Ehegatten oder Eltern des Erblassers (Pflichtteilsberechtigte) per Testament oder Erbvertrag vom Erbe ausgeschlossen werden. Dann steht Ihnen lediglich der so genannte Pflichtteil zu. Der Pflichtteil besteht in einem schuldrechtlichen Anspruch der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, kann aber etwa durch Schenkungen des Erblassers weiter vermindert werden. Die Pflichtteilsberechtigten haben einen Auskunftsanspruch gegen die Erben hinsichtlich des Wertes des Gesamterbes.

Erbrecht für Unternehmer

Unternehmer, insbesondere Gesellschafter von Kapital- oder Personengesellschaften, benötigen eine besondere Beratung. LAVVIT berät Unternehmer und erklärt Ihnen, wie sie ihren Nachlass schützen können, so dass ihr Lebenswerk über den Tod hinaus weitergeführt werden kann.

Erbschafts-Steuerrecht

Bei allen Überlegungen hinsichtlich des Nachlasses ist das deutsche – und bei grenzüberschreitenden Fällen auch ausländisches, etwa italienisches – Steuerrecht zu beachten. Die engsten Familienangehörigen zahlen die niedrigsten Steuern und haben die höchsten Freibeträge. Da Erbschafts- und Schenkungssteuer gleich sind, wird es bei größeren Vermögen sinnvoll sein, eine Schenkung unter Lebenden in Betracht zu ziehen.

Automatisch Erbe

In Deutschland gilt die so genannte Universalsukzession. Das bedeutet, dass der Erbe im Moment des Todes des Erblassers, dessen Aktiva und Passiva er übernimmt, Erbe wird. Es bedarf keiner ausdrücklichen Erbschaftsannahme wie etwa in Italien. Damit kann der Erbe aber nicht sofort über den Nachlass verfügen. Der Erbe muss beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, damit er bei Banken oder beim Grundbuchregister seine Erbenstellung beweisen kann. Ist das Nachlass überschuldet, kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen. Oft erben mehrere Personen einen Nachlass gemeinsam. Sie sind dann eine Erbengemeinschaft und sehen sich plötzlich Rechten und Pflichten ausgesetzt. LAVVIT steht seinen Mandanten in all diesen Situationen zur Seite.

Der Erbstreit

Erbstreitigkeiten gibt es, solange es Menschen gibt. LAVVIT hilft seinen Mandanten, deren Erbrecht durchzusetzen – in Deutschland wie in Italien. Wir machen Auskunftsansprüche geltend und erstreiten das Erbrecht vor Gericht. Vorher prüfen wir intensiv die Rechtslage. Im deutschen Erbrecht gibt es eine Vielzahl an Anspruchsgrundlagen, um Auskunft und Ansprüche der Erbberechtigten durchzusetzen.

Die EU-Erbrechtsverordnung

Die EU-Erbrechtsverordnung bestimmt, dass die Erbfolge nach dem Recht desjenigen Staates geregelt und abgewickelt wird, in dem der verstorbene Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das deutsche Erbrecht gilt für alle Erblasser, die vor ihrem Tod ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.

Das anwendbare Erbrecht kann aber auch wechseln: Verzieht ein Italiener, der sein Leben lang in Deutschland gelebt hat, jedoch für seine letzten Lebensjahre in die Heimat seiner Vorväter zurück, wechselt plötzlich das anwendbare Recht, und bei seinem Versterben gilt dann italienisches Erbrecht. Dann kann es zu ungewollten Nachlassverteilungen kommen. LAVVIT rät deshalb allen Italienern und anderen EU-Ausländern, ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten. Durch die Wahl des anwendbaren Erbrechtes im Testament oder Erbvertrag können ungewollte Nachlassverteilungen vermieden werden.