Die Kanzlei LAVVIT spricht mit Ihnen vor Mandatsübernahme ab, wie das Honorar berechnet werden soll. Dabei gibt es unterschiedliche Abrechnungsmodi:
deutsches Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
italienische Tariffa forense bei gerichtlichem Tätigwerden in Italien
Steuerberatervergütungsordnung
Stundenhonorar
Pauschalhonorar, wie etwa bei Immobilienkauf in Italien
Erfolgshonorar.
Unsere Kunden schätzen es, wenn wir ihnen ein klares Angebot machen.
Ihr Anwalt für italienisches Recht und Vertretung in Italien. Wir beraten weltweit in deutsch, englisch und italienisch.
E-Mail: info@lavvit.com
Persönliche Beratung in der Kanzlei,
per Telefon oder Videocall.
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