Deutsches Recht

Deutsche Systematik – italienische Kreativität

Warum für Italiener in Deutschland nun deutsches Erb- und Familienrecht gilt

LAVVIT-Rechtsanwälte hören schon einmal: Wir leben in der europäischen Union, da müsste das Recht in Deutschland und Italien weitgehend angepasst sein. Soweit ist die EU jedoch noch nicht und es stellt sich die Frage, ob wir das überhaupt wollen, spiegeln sich im Recht doch unterschiedliche Gerechtigkeits- und Moralvorstellungen wider. Deshalb führen kompetente LAVVIT-Avvocati und Rechtsanwälte ihre Mandantschaft durch den Dschungel unterschiedlicher Rechte.

 

Dabei geht das deutsche Recht auf germanisches Stammesrecht zurück, insbesondere sächsisches und fränkisches. In der Neuzeit kam auch das römische Recht wieder zur Geltung. Die deutsch- und römischrechtlichen Traditionen bestehen nun nebeneinander in der deutschen Rechtsordnung fort: So ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Eigentumsrecht durch das römische, das Besitzrecht durch das deutsche Recht beeinflusst.

Grundlegende Unterschiede in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum

Auch deshalb manifestieren sich grundlegenden Unterschiede zwischen deutschem und italienischem Recht. Wer als Italiener mit dem deutschen Recht in Berührung kommt, wird das sehr schnell feststellen. Da sich nach den europäischen Verordnungen hinsichtlich des anzuwendenden Rechts der gewöhnliche Aufenthalt der maßgebenden Personen gegenüber der Staatsangehörigkeit durchgesetzt hat, müssen sich die in Deutschland lebenden Italiener immer dem deutschen Recht unterwerfen, wo früher noch italienisches Recht anwendbar war.

 

Während in Italien etwa die Familie noch immer die prägende Institution ist, stellt das deutsche Recht den Einzelnen stärker in den Vordergrund. Das wirkt sich insbesondere im Familienrecht und Erbrecht aus. Eine Ehe nach deutschem Recht kann immer noch schneller geschieden werden als eine Ehe nach italienischem Recht. Dagegen hat der (italienische) Erblasser in Deutschland mehr Möglichkeiten über seinen Nachlass zu verfügen als der in Italien lebende, dessen Familie immer den Großteil des Nachlasses erhalten wird.

 

Obwohl die europäische Union zunächst als gemeinsamer Wirtschaftsraum gedacht war, bleibt das auch Wirtschaftsrecht im Detail nationales Recht. Sie werden es merken, wenn Sie in Deutschland eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen. Auch das deutsche Handelsrecht weist wichtige Unterschiede zum italienischen Recht auf. Der Kaufmannsbegriff ist ein deutsches Spezifikum.

LAVVIT-Rechtsanwälte beraten ihre Mandantschaft in folgenden deutschen Rechtsgebieten:

Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Markenrecht
Strafrecht
Vertragsrecht
Wirtschaftsrecht

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