Verkehrsunfall in Italien
Verkehrsunfall in Italien
Schadensersatz-Schmerzensgeld nach italienischen Recht
Nach einem Verkehrsunfall in Italien machen LAVVIT-Italien-Anwälte die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend. Der Abwicklung eines Unfalls, der sich in Italien ereignet hat, erfolgt grundsätzlich nach italienischem Recht.
Direkt gegen die italienische Haftpflichtversicherung
LAVVIT-Italien-Anwälte kontaktieren direkt und unmittelbar die italienische Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners und fordern die Rechte seiner Mandanten ein. Damit kann in der Regel ein schnelleres Ergebnis erzielt werden, als wenn sich ein deutscher Anwalt an das deutsche Abwicklungsbüro der italienische Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners wendet.
Verkehrsunfall nach italienischem Recht
Das italienische Recht unterscheidet sich bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen hinsichtlich des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes teilweise erheblich.
Sind zwei Fahrzeuge an einem Unfall in Italien beteiligt, wird grundsätzlich ein hälftiges Verschulden beider Fahrzeugführer vermutet. Kann folgend das vollständige Verschulden des Unfallgegners nicht bewiesen werden, müssen beide Unfallbeteiligten den Schaden jeweils zur Hälfte zahlen.
Während im deutschen Recht das Prinzip der Naturalrestitution gilt, wird nach italienischem Recht lediglich der Vermögensschaden ersetzt. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten nicht geltend gemacht werden können und gleichzeitig das Fahrzeug „günstig“ weiterverkauft werden kann.
Schmerzensgeld nach italienischem Recht
Das Schmerzensgeld wird im italienischen Recht je nach Verletzung und Lebensalter des Geschädigten ersetzt. Dabei kann es deshalb mal geringer, mal höher als das deutsche Schmerzensgeld ausfallen. Mehrere italienische Gerichte haben zur Berechnung Tabellen aufgestellt. Jeder Richter kann aber nach eigenem Ermessen entscheiden.
Schmerzensgeld für Personenschäden
Das Schmerzensgeld für Personenschäden (danno biologico) wird nach italienischen Schmerzensgeldtabellen ersetzt und berücksichtigt Verletzung und Lebensalter des Verletzten. Das Schmerzensgeld für den Verlust naher Angehöriger geht weit über den Schockschaden nach deutschem Recht hinaus und bewegt sich im sechsstelligen Bereich.
Der wirtschaftliche Personenschaden wird ersetzt, so dass Selbständige nach ihrem Durchschnittseinkommen entschädigt werden. Angestellte können den Unterschied zwischen Krankengeld und Einkommen als Schaden geltend machen.
Schadensersatz nach italienischem Recht
Als Sachschaden werden die Reparaturkosten werden grundsätzlich ersetzt.
Ein Sachverständigengutachten nicht grundsätzlich ersetzt, die Notwendigkeit muss bewiesen werden.
Mietwagenkosten werden nach neuerer Rechtsprechung des italienischen Kassationsgericht grundsätzlich ersetzt.
Wertminderung: der verbleibende Wertverlust des verunfallten Fahrzeugs wird nur im Einzelfall und bei Neuwagen ersetzt.
Eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der technisch notwendigen Reparatur des verunfallten Fahrzeuges wird in der Regel bis maximal 50 Euro pro Tag gezahlt.
Abschleppkosten werden in der Regel bis zur nächsten geeigneten Werkstatt – im Einzelfall auch bis ins Heimatland – übernommen.
Rechtsanwaltskosten werden grundsätzlich ersetzt.