Handelsrecht Italien
Handelsrecht und Handelsgeschäfte mit Italien
LAVVIT-Anwälte beraten Kaufleute und Unternehmen
LAVVIT berät, wenn bei Handelsgeschäften besondere Sorgfalt und Regeln vorausgesetzt werden:
Rücksichtnahme auf Handelsbräuche
Vertragsstrafen
Bürgschaft
Provision
Abtretung
Kontokorrent
Sicherheiten
Leistungszeiten
Schweigen des Kaufmanns, kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Gutgläubiger Erwerb
Zurückbehaltungsrecht
Handelskauf (Annahmeverzug, Bestimmungskauf, Fixhandelskauf, Mängel der Kaufsache etc.)
Handelsrechtsrechtliche Fragen
Kompetente Beratung zu handelsrechtlichen Fragen. Als unternehmensrechtlich orientierte Kanzlei vertritt LAVVIT Unternehmer und Unternehmen in allen handelsrechtlichen Fragen:
Unternehmenskauf und Unternehmensfortführung
Recht der Firma im engeren Sinn (Unternehmensname)
Stellvertretungsrecht im Unternehmen, insbesondere Prokura und Handlungsvollmacht
Recht der Handelsgeschäfte (Vertragsfragen, Eigentumserwerb, Handelskauf und Kommission)
Vertriebsrecht (Handelsmakler, Handelsvertreter, Kommissionsagent, Vertragshändler, Franchising)
Transport- und Lagerrecht
sonstige Handelsgeschäfte (Bankgeschäfte, Versicherungsgeschäfte, Mietkauf, Leasing, Lizenz- und Softwareverträge)
internationales Handelsrecht und Handelsrecht im deutsch-italienischen Rechtsverkehr.