Familienrecht

Deutsches Familienrecht – Ehe und Scheidung

Beratung vor der Ehe, zum Güterrecht, bei Trennung, Scheidung, Unterhalt

Familienrechtliche Beratung vor der Ehe? Auf jeden Fall, denn die Ehe ist eine lange Bergtour mit Höhe und Tiefen. Und Sie wollen doch gemeinsam, aber mindestens unverletzt zum Ziel oder Endpunkt kommen. Die Eheschließung ist noch immer der beste Weg sich gemeinsam auf einen Lebensweg zu machen. Man geht ja auch nicht ohne Proviant und ohne Regenschutz auf den Berg.

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Vor der Eheschließung bedenken – Deutsches oder italienisches Familienrecht

LAVVIT ist spezialisiert auf internationales Familienrecht und berät binationale, insbesondere deutsch-italienische, Paare vor der Eheschließung zu Fragen des deutschen Eherechtes und des deutschen Güterstandes – aber auch zum italienischen Eherecht und zum italienischen Güterstand.

 

Mit der Eheschließung geht das Paar eine – im Idealfall lebenslange – Bindung ein. Die Vorteile liegen auf der Hand: ein gemeinsamer Güterstand hinsichtlich des Vermögens, erbrechtliche Privilegierungen, gemeinsamen Rentenansprüche, automatisches gemeinsames Sorgerecht bei der Geburt von Kindern usw. LAVVIT berät seine Mandanten hinsichtlich der Folgen der Eheschließung und im Erbrecht.

 

Eheliches Güterrecht und Ehevertrag

Gerade für vermögende Paare oder Unternehmer stellt sich die Frage nach dem Güterstand: Gütertrennung oder Gütergemeinschaft? LAVVIT rät grundsätzlich zur gesetzlichen Form: der Zugewinngemeinschaft. Dabei handelt es sich um eine Gütertrennung, bei der im Erb- oder Scheidungsfall der Vermögenszuwachs beider Partner (Zugewinn) zwischen den Ehepartner geteilt wird.


Die Zugewinngemeinschaft kann allerdings in einem Ehevertrag verändert werden, in dem gewisse Vermögenswerte ausgenommen werden. Das bietet sich bei großen Familienvermögen und Unternehmensbeteiligungen an. Ist einer der Ehepartner Unternehmer und/oder Gesellschafter einer Gesellschaft, rät LAVVIT immer zu einem Ehevertrag.


LAVVIT erstellt einen Ehevertrag oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Bei bi-nationalen Partner prüft LAVVIT im Vorfeld, welches Recht anwendbar ist.

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Trennung und Ehegattenunterhalt

Ist die Ehe in der Krise und kommt es zur Trennung der Ehepartner, berät LAVVIT hinsichtlich der Unterhalts­ansprüche und Unterhalts­verpflichtungen der Ehegatten. Sind Kinder vorhanden, beraten wir hinsichtlich des Kinder­unterhaltes und des Umgangs­rechtes. Oft, aber nicht zwingend, führt die Trennung der Ehepartner zur Ehescheidung. LAVVIT arbeitet nicht in die eine oder andere Richtung. Allerdings fragen wir unseren Mandanten nach seinen Absichten. Ein klärendes Gespräch kann den Mandanten in seiner Auffassung bestätigen oder noch einmal zum Nachdenken führen. Für in Deutschland lebende Ausländern gilt grundsätzlich deutsches Recht.

Scheidung

Nach den Reformen der ersten rot-grünen Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder kann keiner der Ehepartner nach der Scheidung mehr Unterhalt verlangen – grundsätzlich. Unterhalt gibt es weiterhin wegen der Erziehung der gemeinsamen Kinder, Behinderung oder anderen Ausnahmefällen, deren Vorliegen LAVVIT sehr genau prüft. Insbesondere bei Unterhalt zugunsten des Kindererziehenden kommt die Höhe auf den Einzelfall an. Hier berücksichtigen wir die umfangreiche Rechtsprechung der Obergerichte. Der Unterhaltsanspruch richtet sich immer nach dem Recht des Wohnorts des Unterhaltsberechtigten. LAVVIT berechnet Unterhalt, fordert Unterhalt ein und setzt Unterhalt durch – auch per Zwangsmaßnahmen und Zwangsvollstreckung.

Kindesunterhalt

Jeder Elternteil ist seinen Kindern über Trennung und Scheidung hinaus zum Unterhalt verpflichtet. Naturalunterhalt hat derjenige Elternteil zu leisten, bei dem die Kinder leben. Der andere Elternteil ist zu Barunterhalt verpflichtet. Den Barunterhalt berechnet LAVVIT nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgelegt wird, und gewohnheitsrechtlich als Richtschnur für alle deutschen Gerichte gilt. Verweigerer, also Elternteile, die trotz Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen wollen, treffen bei unserer Kanzlei auf Null-Toleranz. LAVVIT berechnet Kindesunterhalt, fordert Kindesunterhalt ein und setzt Kindesunterhalt durch – auch per Zwangsmaßnahmen und Zwangsvollstreckung.

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Kindes-Umgang

Kinder haben das Recht auf Mutter und Vater (und Großeltern), auch wenn die Ehe der Eltern gescheitert ist. Geschiedene Eltern bleiben Eltern – lebenslang. Auch wenn sich die Eltern nicht mehr verstehen, muss der Umgang geregelt werden. LAVVIT erstellt eine Umgangsvereinbarung, damit die Kinder den von ihnen getrennt lebenden Elternteil regelmäßig sehen können: alle zwei Wochen ein Wochenende, einen festen Nachmittag in der Woche, in den Ferien, zu Geburtstagen, Weihnachten und Ostern. darauf, dass der hauptsächlich erziehende Elternteil icht nur Erziehungsperson ist, sondern auch Recht auf sein Privatleben hat: Der getrennt lebenden Elternteil muss den erziehenden Elternteil durch den zweiwöchentlichen Umgang entlasten. Wir setzen setzen den Umgang auch in Problemfällen durch, sei es mit dem Jugendamt oder auch gegen das Jugendamt. Das Ziel ist immer das Kindeswohl.

Sorgerecht

Kinder, deren Eltern, sich trennen oder scheiden lassen, stehen auch weiterhin unter dem Sorgerecht beider Elternteile. Bei nicht verheirateten Eltern muss meist der Vater einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen. LAVVIT setzt das gemeinsame Sorgerecht durch bzw. wehrt es ab, wenn eine Gefahr für das Kindeswohl besteht.

Familienrecht für Unternehmer

Als Kanzlei mit einem weiteren Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht berät LAVVIT insbesondere Unternehmer kompetent im Familienrecht. Bei Eheschließung oder Unternehmens-/Gesellschaftsgründung besprechen wir die gesellschaftsrechtlichen und familienrechtlichen Wechselwirkungen, die Unternehmertätigkeit und Eheführung mit sich bringen. LAVVIT erarbeitet mit Unternehmern Eheverträge, um die Unternehmen für den Scheidungsfall abzusichern. Tritt der Scheidungsfall ein, haben wir auch die Folgen für das Unternehmen im Blick.

Internationales Familienrecht

LAVVIT ist spezialisiert auf internationales Privatrecht, also auf Fragen wie: In welchem Land findet ein Scheidungsprozess, ein Unterhaltsprozess oder anderer Familienprozess statt? Welches materielle Recht findet vor dem Gericht Anwendung? LAVVIT ist spezialisiert auf italienisches Recht, insbesondere auf italienisches Familienrecht. Wir wenden italienisches Familienrecht vor deutschen Gerichten an.

 

Kindesentführung und Kindesrückführung

Bei der Scheidung legen die Gerichte fest, bei welchem Elternteil die Kinder bleiben sollen. Bei bi-nationalen Ehen geschieht es nicht selten, dass ein Elternteil plötzlich durch seine Kinder an ein Land gefesselt wird. Ohne Zustimmung des anderen Elternteils darf der erziehende Elternteil die Kinder nicht in ein anders Land verbringen. Auch darf ein Elternteil die Kinder nicht in ein anders Land entführen. LAVVIT hilft den Mandanten, entführte Kinder aus dem Ausland, speziell aus Italien, zurückzuholen, und arbeitet auch mit dem Bundesamt für Justiz sowie dem italienischen Justizministerium zusammen. LAVVIT vertritt aber auch Elternteile in einer Zwangslage, die vor physischer oder psychischer Gewalt des Ex-Partners fliehen und sich plötzlich dem Vorwurf der Kindesentführung ausgesetzt sehen.

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